Pfarreirat

Der Pfarreirat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Der Pfarreirat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer, einem weiteren Priester des Seelsorgeteams sowie den gewählten Mitgliedern, deren Anzahl sich nach der Größe der Pfarrei bestimmt. Aus seiner Mitte bildet er einen Vorstand, dem der leitende Pfarrer kraft Amtes und zwei oder vier zu wählende Mitglieder angehören. Der/die Vorsitzende wird aus den gewählten Mitgliedern des Vorstandes vom Pfarreirat gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrei wohnen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit des Pfarreirates beträgt vier Jahre.

 

Auszug aus den Statuten für Pfarreiräte im Bistum Münster

Mitglieder des Pfarreirates